Wer wir sind

Unser Verein

Unser Verein

Wir sind die Alumni Organisation des Bronnbacher Stipendiums. Unsere Gründungsversammlung war am 28. Februar 2020.

Das Bronnbacher Stipendium – Kulturelle Kompetenz für künftige Führungskräfte wurde vom Kulturkreis der deutschen Wirtschaft 2004 mit dem Ziel ins Leben gerufen, die kulturellen Kompetenzen ausgewählter künftiger Führungskräfte bereits als Studierende zu fördern und sie zu motivieren, als spätere Entscheider auch gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.

Als Bronnbacher haben wir künstlerische Methoden, Denkansätze und Handlungsweisen erlebt und sie für uns als bereichernd erkannt. Wir sehen uns in der Verantwortung, diese Bereicherung weiterzutragen. Wir sind offen und neugierig gegenüber Unbekanntem. Wir sind Bronnbacher.

Den Mitgliedsantrag gibt es hier:

Mehr Infos zum Bronnbacher Stipendium gibt es HIER, auf der Seite des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft im BDI, oder auf den Seiten der Universität Mannheim und dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT).

Podcast: Das Bronnbacher Stipendium (mit Konstantin Adamopoulos)

Vereinszweck

Vereinszweck

Aus der Vereinssatzung (Stand: Februar 2020):

§ 2 Vereinszweck

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Zweck des Vereins sind die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke.

3. Dieser Zweck wird vor allem durch nachfolgende Vorhaben realisiert, wobei sich der Verein der Mithilfe Dritter bedienen kann:

Zur Förderung von Kunst und Kultur:

  • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen für Individuen und Organisationen (bspw. Vorträge, Kaminabende, Konzerte, Ausstellungen, Workshops, Konferenzen, Symposien, Studienfahrten, Exkursionen) sowie deren digitale Verfügbarmachung (bspw. mittels Live-Stream oder Mediathek).
  • Förderung von Projekten, Künstlern oder anderen zur Erreichung des Vereinszwecks erforderlichen Akteuren durch ideelle oder finanzielle Unterstützung.

Zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung:

  • Organisation und Durchführung von Formaten der Bildung und Wissensvermittlung sowie von Diskussions- und Austauschformaten im Kontext von Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft einschließlich digitaler Formate wie bspw. Online-Kurse.
  • Herausgabe von analogen und digitalen Medien sowie Aufbau und Betrieb hierfür erforderlicher digitaler Plattformen (bspw. Webseite mit Blog, Podcast, Lernplattform).

Zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements:

  • Förderung der Gemeinschaft ehemaliger Stipendiaten des Bronnbacher Stipendiums sowie weiterer Personen, die durch ihre Auseinandersetzung mit Kultur einen Beitrag zu unserer Gesellschaft leisten möchten. Dies kann beispielsweise die Organisation entsprechender Veranstaltungen sowie den Aufbau, Aufrechterhaltung und Pflege eines Netzwerks (einschließlich des Betriebs von digitalen Angeboten wie einer digitalen Vernetzungsplattform) beinhalten.
  • Medien- und Öffentlichkeitsarbeit zur Weckung und Förderung des Interesses am Dialog zwischen Kultur und Wirtschaft.

Zur Förderung aller vorgenannten Zwecke:

  • Beschaffung von Mitteln und Fördergeldern zur Umsetzung der steuerbegünstigten Zwecke gemäß dieser Satzung.
  • Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Institutionen und Initiativen, die die hier formulierten Ziele verfolgen.

Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit

Aus der Vereinssatzung (Stand: Februar 2020):

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  3. Alle Inhaber von Vereinsämtern sowie die Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig.
  4. Aufwandsentschädigungen, insbesondere für Fahrtkosten, Schreib- und Portoausgaben, können gewährt werden. Die Mitgliederversammlung ermächtigt ausdrücklich den Vorstand, bei Bedarf eine Vergütung im Rahmen der Bestimmungen des § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz zu zahlen.
  5. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins und haben keinen Anteil am Vereinsvermögen.
  6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Vorstand

Vorstand

Der Vereinsvorstand besteht aus sieben Alumni des Bronnbacher Stipendiums. 

Geschäftsführender Vorstand:

  • Jasmin Eck  (15. Jhrg.)
  • Nikola Finze (17. Jhrg.)

Beisitzer:

  • Florian Boland (6. Jhrg.)
  • Philipp Bremer (14. Jhrg.)
  • Hans-Jörg Happel (1. Jhrg.)

Die Aufgaben des Vorstands sind insbesondere:

  • Führung der Geschäfte des Vereins
  • Beschluss über die Aufnahme neuer Mitglieder
  • Einberufung der Mitgliederversammlung
  • Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  • Erstellung des Haushaltes des Vereins, der Buchführung und des Jahresabschlusses